Wie wirkt Elternteilzeit?
Damit Eltern über einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit verfügen, müssen sie
seit mindestens drei Jahren im Unternehmen beschäftigt sein, welches mehr als 20
Beschäftigte aufzuweisen hat. Auf wie viele ArbeitnehmerInnen dies zutrifft, ist
eine Frage, die das ÖIF im Rahmen einer Evaluierungsstudie für das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beantwortet hat. Der Anteil der zum
Erhebungszeitpunkt tatsächlich anspruchsberechtigten Personen betrug bei Frauen
54% und bei Männern 70%. Obwohl der überwiegende Teil der Eltern einen
Rechtsanspruch auf Elternteilzeit hat, nutzten zum Zeitpunkt der Befragung nur
6% die Maßnahme. Berücksichtigt man auch jene Fälle, die schon Elternteilzeit
beansprucht hatten beziehungsweise gerade dabei waren sie umzusetzen, dann sind
es insgesamt 13%.
Anspruchsberechtigung von Müttern und Vätern nach Betriebsgröße und
Betriebszugehörigkeit

Quelle: Befragung ArbeitnehmerInnen, ÖIF Grundsätzlich ist die Existenz der Maßnahme den Eltern mit Kindern im
entsprechenden Alter gut bekannt (84%); allerdings hat fast ein Drittel der
weniger gut gebildeten und qualifizierten Eltern noch nie etwas von der Maßnahme
gehört. Über Detailwissen zur Maßnahme verfügen die Eltern kaum: Fast die Hälfte
konnte keine Einzelbestimmung nennen. Die Befragten selbst fühlen sich häufig
unzureichend informiert (41%) und rund ein Viertel wünscht sich eine
Verbesserung beim Zugang zu Informationen.
Die Beteiligung der Väter an der Elternteilzeit ist deutlich geringer als die
der Mütter; nur 14% der Elternteilzeitfälle sind männlich. Verglichen mit
anderen familienpolitischen Maßnahmen wie dem Kinderbetreuungsgeld (2007: 3,6%)
ist der Männeranteil bei der Elternteilzeit aber durchaus als hoch zu werten.
Männer nutzen die Elternteilzeit kürzer und arbeiten in einem höheren
Wochenstundenausmaß (mehrheitlich über 25 Wochenstd.) als Frauen (mehrheitlich
unter 20 Wochenstd.). Dadurch können ihr Tätigkeitsgebiet und ihre Position eher
erhalten bleiben als bei den Frauen. Was motiviert zur Inanspruchnahme?
Motive für die Inanspruchnahme der Maßnahme sind, ausreichend Zeit für das Kind
und die Familie zu haben und trotzdem über ein Einkommen zu verfügen sowie
schneller wieder in den Beruf einsteigen zu können, um die Qualifikation nicht
zu verlieren und Abwechslung zu Haushalt und Kinderbetreuung zu haben. Zudem
dürfte ein Mangel bei Kinderbetreuungsangeboten (Öffnungszeiten, zu hohe Kosten,
das Fehlen familialer Hilfen) ein Motiv für Elternteilzeit sein. Gegen eine
Inanspruchnahme sprechen bei den Vätern zum überwiegenden Teil (53%) finanzielle
Gründe; bei Frauen stellt dies für rund ein Fünftel ein Hindernis dar. Bei
Männern zeigt sich weiters, dass sie Nachteile im Unternehmen befürchten (17%)
und deshalb auf Elternteilzeit verzichten.
Gründe gegen die Inanspruchnahme von Elternteilzeit

Quelle: Befragung ArbeitnehmerInnen, ÖIF
In rund einem Fünftel der Elternteilzeitfälle wurde ausschließlich die Lage der
Arbeitszeit geändert; die übrigen reduzieren auch das Ausmaß der Arbeitszeit.
Eine Betriebsvereinbarung, die einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit gewährt,
gibt es in rund 11% der österreichischen Betriebe, in denen aufgrund der
Betriebsgröße kein Rechtsanspruch darauf besteht.
Wiedereinstieg leicht gemacht?
Der Großteil der befragten Eltern (78%) erwartet sich durch Elternteilzeit eine
bessere Vereinbarkeit der Lebensbereiche Familie und Beruf. Als negative
Auswirkung wird befürchtet, dass sich die Chancen, einen Job zu bekommen, für
Frauen im fertilen Alter verringern. Die Mehrheit der befragten Unternehmen ist
zwar nicht dieser Ansicht, dennoch gibt es einige Personalverantwortliche die
meinen, dass Führungskräfte weniger auf Frauen zurückgreifen und diese verstärkt
von Weiterbildungsmaßnahmen ausschließen. Die bessere Vereinbarkeit von Familie
und Erwerb sowie die Vereinfachung des Wiedereinstiegs wird jeweils von über 80%
der Elternteilzeitfälle bestätigt. Elternteilzeit wird als Alternative zum
völligen Ausstieg aus dem Job angesehen, da eine Vollzeitarbeit mit einem
Kleinkind zumeist nicht in Betracht gezogen wird; ohne die Maßnahme hätten viele
Frauen sogar ihren alten Arbeitsplatz aufgegeben. Elternteilzeit zeigt Effekte
auf den Erwerbsverlauf der Arbeitnehmerinnen in beide Richtungen: Einerseits
zeigt sich bei den weniger stark erwerbsorientierten Frauen mit Kindern ein
rascherer Wiedereinstieg, andererseits erweist sich bei den stärker
erwerbsorientierten Frauen ein sachter, stufenweiser Wiedereinstieg.
Dementsprechend hoch ist auch die Zufriedenheit mit dem Arbeitsausmaß sowie der
Lage der Arbeitszeit. Aus ArbeitnehmerInnensicht ist die neu geschaffene
Möglichkeit des Rechtsanspruchs auf Teilzeitbeschäftigung ein zentraler
Eckpfeiler in der Vereinbarkeitsfrage. Auch die Betriebe beurteilen die
gesetzliche Regelung generell positiv (rund 64%); auch wenn sie bereits
Erfahrung mit Elternteilzeit haben (56%).
Problematisch für Unternehmen?
Ein wesentliches Problem bei der Inanspruchnahme von Elternteilzeit ist eng
verknüpft mit dem Angebot an Kinderbetreuung. Dies wird sowohl von
ArbeitnehmerInnen als auch von ArbeitgeberInnen deutlich formuliert: Am
häufigsten (52%) wünschen sich die befragten Eltern mehr
Kinderbetreuungseinrichtungen, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu
können. Für die Betriebe ist diese Frage von Bedeutung, da Lage und Ausmaß der
Arbeitszeit in erster Linie an die Kinderbetreuungsmöglichkeiten angepasst
werden. Dadurch ergibt sich eine Konzentration der Elternteilzeit am Vormittag,
wo es in Österreich deutlich mehr Betreuungsangebote gibt als nachmittags. Dies
wirkt in allen Branchen und Tätigkeitsfeldern beeinträchtigend; insbesondere
aber bei Tätigkeiten mit Schichtarbeit sowie im Einzelhandel. Bei Letzterem
widerspricht die Vormittagskonzentration den Unternehmensbedürfnissen, da dieser
Zeitraum die geringste Kundenauslastung hat. Zudem wird das Ausmaß der
Arbeitszeit stark von der Zuverdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeldes
mitbestimmt und eingeschränkt. Branchenübergreifend sehen Unternehmen vor allem
höhere Tätigkeiten und Führungsaufgaben mit einem geringen Teilzeitausmaß als
nicht kompatibel an. Auf Seiten der Elternteilzeitkräfte ergibt sich so häufig
das Problem, dass ihre Tätigkeiten herabgestuft werden. Dies hat verringerte
berufliche Aufstiegschancen zur Folge, was von 70% der Elternteilzeitnehmenden
auch konkret befürchtet wird.
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Von Sonja Dörfler
Informationen: Mag. Sonja Dörfler, Soziologin am ÖIF
Tel: +43-1-4277-489 04, E-Mail: sonja.doerfler@oif.ac.at
