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Wie wirkt Elternteilzeit?

Motive, Inanspruchnahme und Problembereiche des 2004 eingeführten Rechtsanspruchs auf Elternteilzeit


Damit Eltern über einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit verfügen, müssen sie seit mindestens drei Jahren im Unternehmen beschäftigt sein, welches mehr als 20 Beschäftigte aufzuweisen hat. Auf wie viele ArbeitnehmerInnen dies zutrifft, ist eine Frage, die das ÖIF im Rahmen einer Evaluierungsstudie für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beantwortet hat. Der Anteil der zum Erhebungszeitpunkt tatsächlich anspruchsberechtigten Personen betrug bei Frauen 54% und bei Männern 70%. Obwohl der überwiegende Teil der Eltern einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit hat, nutzten zum Zeitpunkt der Befragung nur 6% die Maßnahme. Berücksichtigt man auch jene Fälle, die schon Elternteilzeit beansprucht hatten beziehungsweise gerade dabei waren sie umzusetzen, dann sind es insgesamt 13%.

Anspruchsberechtigung von Müttern und Vätern nach Betriebsgröße und Betriebszugehörigkeit

Quelle: Befragung ArbeitnehmerInnen, ÖIF Grundsätzlich ist die Existenz der Maßnahme den Eltern mit Kindern im entsprechenden Alter gut bekannt (84%); allerdings hat fast ein Drittel der weniger gut gebildeten und qualifizierten Eltern noch nie etwas von der Maßnahme gehört. Über Detailwissen zur Maßnahme verfügen die Eltern kaum: Fast die Hälfte konnte keine Einzelbestimmung nennen. Die Befragten selbst fühlen sich häufig unzureichend informiert (41%) und rund ein Viertel wünscht sich eine Verbesserung beim Zugang zu Informationen.

Die Beteiligung der Väter an der Elternteilzeit ist deutlich geringer als die der Mütter; nur 14% der Elternteilzeitfälle sind männlich. Verglichen mit anderen familienpolitischen Maßnahmen wie dem Kinderbetreuungsgeld (2007: 3,6%) ist der Männeranteil bei der Elternteilzeit aber durchaus als hoch zu werten. Männer nutzen die Elternteilzeit kürzer und arbeiten in einem höheren Wochenstundenausmaß (mehrheitlich über 25 Wochenstd.) als Frauen (mehrheitlich unter 20 Wochenstd.). Dadurch können ihr Tätigkeitsgebiet und ihre Position eher erhalten bleiben als bei den Frauen. Was motiviert zur Inanspruchnahme?

Motive für die Inanspruchnahme der Maßnahme sind, ausreichend Zeit für das Kind und die Familie zu haben und trotzdem über ein Einkommen zu verfügen sowie schneller wieder in den Beruf einsteigen zu können, um die Qualifikation nicht zu verlieren und Abwechslung zu Haushalt und Kinderbetreuung zu haben. Zudem dürfte ein Mangel bei Kinderbetreuungsangeboten (Öffnungszeiten, zu hohe Kosten, das Fehlen familialer Hilfen) ein Motiv für Elternteilzeit sein. Gegen eine Inanspruchnahme sprechen bei den Vätern zum überwiegenden Teil (53%) finanzielle Gründe; bei Frauen stellt dies für rund ein Fünftel ein Hindernis dar. Bei Männern zeigt sich weiters, dass sie Nachteile im Unternehmen befürchten (17%) und deshalb auf Elternteilzeit verzichten.

Gründe gegen die Inanspruchnahme von Elternteilzeit


Quelle: Befragung ArbeitnehmerInnen, ÖIF

In rund einem Fünftel der Elternteilzeitfälle wurde ausschließlich die Lage der Arbeitszeit geändert; die übrigen reduzieren auch das Ausmaß der Arbeitszeit. Eine Betriebsvereinbarung, die einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit gewährt, gibt es in rund 11% der österreichischen Betriebe, in denen aufgrund der Betriebsgröße kein Rechtsanspruch darauf besteht.

Wiedereinstieg leicht gemacht?

Der Großteil der befragten Eltern (78%) erwartet sich durch Elternteilzeit eine bessere Vereinbarkeit der Lebensbereiche Familie und Beruf. Als negative Auswirkung wird befürchtet, dass sich die Chancen, einen Job zu bekommen, für Frauen im fertilen Alter verringern. Die Mehrheit der befragten Unternehmen ist zwar nicht dieser Ansicht, dennoch gibt es einige Personalverantwortliche die meinen, dass Führungskräfte weniger auf Frauen zurückgreifen und diese verstärkt von Weiterbildungsmaßnahmen ausschließen. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerb sowie die Vereinfachung des Wiedereinstiegs wird jeweils von über 80% der Elternteilzeitfälle bestätigt. Elternteilzeit wird als Alternative zum völligen Ausstieg aus dem Job angesehen, da eine Vollzeitarbeit mit einem Kleinkind zumeist nicht in Betracht gezogen wird; ohne die Maßnahme hätten viele Frauen sogar ihren alten Arbeitsplatz aufgegeben. Elternteilzeit zeigt Effekte auf den Erwerbsverlauf der Arbeitnehmerinnen in beide Richtungen: Einerseits zeigt sich bei den weniger stark erwerbsorientierten Frauen mit Kindern ein rascherer Wiedereinstieg, andererseits erweist sich bei den stärker erwerbsorientierten Frauen ein sachter, stufenweiser Wiedereinstieg. Dementsprechend hoch ist auch die Zufriedenheit mit dem Arbeitsausmaß sowie der Lage der Arbeitszeit. Aus ArbeitnehmerInnensicht ist die neu geschaffene Möglichkeit des Rechtsanspruchs auf Teilzeitbeschäftigung ein zentraler Eckpfeiler in der Vereinbarkeitsfrage. Auch die Betriebe beurteilen die gesetzliche Regelung generell positiv (rund 64%); auch wenn sie bereits Erfahrung mit Elternteilzeit haben (56%).

Problematisch für Unternehmen?

Ein wesentliches Problem bei der Inanspruchnahme von Elternteilzeit ist eng verknüpft mit dem Angebot an Kinderbetreuung. Dies wird sowohl von ArbeitnehmerInnen als auch von ArbeitgeberInnen deutlich formuliert: Am häufigsten (52%) wünschen sich die befragten Eltern mehr Kinderbetreuungseinrichtungen, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Für die Betriebe ist diese Frage von Bedeutung, da Lage und Ausmaß der Arbeitszeit in erster Linie an die Kinderbetreuungsmöglichkeiten angepasst werden. Dadurch ergibt sich eine Konzentration der Elternteilzeit am Vormittag, wo es in Österreich deutlich mehr Betreuungsangebote gibt als nachmittags. Dies wirkt in allen Branchen und Tätigkeitsfeldern beeinträchtigend; insbesondere aber bei Tätigkeiten mit Schichtarbeit sowie im Einzelhandel. Bei Letzterem widerspricht die Vormittagskonzentration den Unternehmensbedürfnissen, da dieser Zeitraum die geringste Kundenauslastung hat. Zudem wird das Ausmaß der Arbeitszeit stark von der Zuverdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeldes mitbestimmt und eingeschränkt. Branchenübergreifend sehen Unternehmen vor allem höhere Tätigkeiten und Führungsaufgaben mit einem geringen Teilzeitausmaß als nicht kompatibel an. Auf Seiten der Elternteilzeitkräfte ergibt sich so häufig das Problem, dass ihre Tätigkeiten herabgestuft werden. Dies hat verringerte berufliche Aufstiegschancen zur Folge, was von 70% der Elternteilzeitnehmenden auch konkret befürchtet wird.
 


zur studie

Im Rahmen der Evaluierung wurden unterschiedliche Sichtweisen beleuchtet: Die der betroffenen ArbeitnehmerInnen – Eltern mit Kindern in einem der Maßnahme entsprechenden Alter – wurde im Zuge einer repräsentativen Fragebogenerhebung (n=1.006) und 15 vertiefender, qualitativer Leitfadeninterviews behandelt. Zudem wurden einige soziodemographischen Merkmale der fertilen Bevölkerung anhand der Arbeitskräfteerhebung (2005) analysiert. Die Sichtweise der Betriebe wurde im Rahmen einer repräsentativen Fragebogenerhebung (n=550) und auf Basis von 15 vertiefenden, qualitativen Leitfadeninterviews mit betroffenen Personalverantwortlichen erhoben. Die ExpertInnensichtweise (ArbeitnehmerInnenvertretung, ArbeitgeberInnenvertretung sowie der Arbeits- und Sozialgerichte) wurde im Zuge von 15 qualitativen, leitfadengestützten ExpertInneninterviews behandelt.
 

Von Sonja Dörfler


Informationen: Mag. Sonja Dörfler, Soziologin am ÖIF Tel: +43-1-4277-489 04, E-Mail: sonja.doerfler@oif.ac.at