Gleich viel Zeit bei Vater und Mutter
Was ist unter dem Begriff „Doppelresidenz“ zu verstehen und was ist das
Anliegen der Plattform „Doppelresidenz“ ?
Anton Pototschnig: Doppelresidenz bedeutet, dass Kinder von getrennt lebenden
Eltern bei Vater und Mutter den Alltag erleben können, also möglichst gleich
viel Zeit bei Vater und Mutter verbringen und das Sorgerecht bei beiden liegt.
Das Anliegen der Plattform ist es, diesbezüglich ein anderes Bewusstsein zu
etablieren, indem die Vorteile dieser Regelung für das Kind und die Eltern
sichtbar gemacht werden. Ziel ist es, die Doppelresidenz, wie in Belgien, als
prioritäres Modell in der Gesetzgebung zu etablieren.
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Anton Pototschnig hat die Plattform Doppelresidenz vor einem halben Jahr ins Leben gerufen, nachdem sein Kontakt zu seinem Kind ohne nachvollziehbare Begründung radikal eingeschränkt wurde. |
Warum ist aus Sicht des Kindes die Möglichkeit so wichtig, bei beiden
Elternteilen zu gleichen Teilen aufzuwachsen?
Kinder wollen nach der Trennung bzw. Scheidung möglichst viel Kontakt zu Mutter
und Vater haben und eine konfliktfreie Atmosphäre zwischen den Eltern erleben.
Studien zu Trennungs- und Scheidungskindern kommen übereinstimmend zu dem
Ergebnis, dass sich viel Kontakt zu beiden Elternteilen und Alltagsbezug positiv
auf die Entwicklung des Kindes auswirken. Die Doppelresidenz schafft dafür die
besten Voraussetzungen.
Welche Gefahren könnte ein doppelter Hauptwohnsitz für ein Kind bergen?
Nicht alle Kinder könnten mit zwei Hauptwohnsitzen gleich gut zurecht kommen.
Das Gefühl des entwurzelt Seins könnte sich einstellen. Beachten muss man dabei
aber, dass sich Kinder in sehr starken Loyalitäten befinden. Intensive Beratung
und Begleitung der Eltern nach der Trennung sollten besonders im Konfliktfall
unerlässlich sein.
Wie funktioniert das Modell „Doppelresidenz“ in der Praxis?
Es gibt verschiedenste Regelungen: eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim
Vater oder drei Tage hier, vier Tage dort; an den Wochenenden alternierender
Aufenthalt bei Mutter und Vater und unter der Woche täglich abwechselnd oder
monatlich dem Dienstplan angepasste Übergaben. Die Übergabe kann ausschließlich
über Institutionen (Kindergarten oder Schule) oder direkt erfolgen. Wichtig ist,
darauf zu reagieren, wenn es für die Kinder nicht mehr stimmig ist.
Kann das Modell auch funktionieren, wenn die Eltern nach der Trennung bzw.
Scheidung in unterschiedlichen Orten leben?
Erfahrungen zeigen, dass die Doppelresidenz auch dann funktionieren kann, wenn
Eltern an unterschiedlichen Orten leben. Wichtig ist, dass Schule und
Kindergarten gut erreichbar sind und Freundschaften auf beiden Seiten gepflegt
werden können. Auch bei aufrechter Ehe besuchen Kinder oft die „beste Schule“
weit vom Wohnort entfernt. Es gibt Schulfreunde und die Freunde von zu Hause. Wichtig
ist auch, hier wieder „nahe am Kind“ zu sein, Bedürftigkeiten und Nöte
wahrzunehmen und darauf zu reagieren. Doppelresidenz ist kein Dogma, sondern
eine Chance für alle Beteiligten.
Welche Probleme könnten bei der Umsetzung des Modells auftauchen und wie
könnte man diesen begegnen?
- Es könnte zu Streitigkeiten und Spannungen direkt bei der Übergabe kommen. Die
Alternative dazu wäre eine Übergabe nur über Institutionen.
- Das Hin- und Hertransportieren der vielen Sachen, die das Kind benötigt,
könnte wegfallen, wenn das Auto mit allen wichtigen Dingen jeweils jener
Elternteil hat, der das Kind bei sich hat.
- Das Kind kommt von einem Elternteil ständig mit verschmutzter Kleidung zurück.
Eine Lösung dafür wäre, dass das Kind bei jedem Elternteil einen eigenen
Kleiderbestand hat.
- Eltern haben mit den Kindern meist einen sehr unterschiedlichen Umgang. Was
während der Ehe als gut und ergänzend betrachtet wird, wird danach von einem
Elternteil oft als negativ empfunden. Die eigene Umgangsart wird zur Maxime
erhoben. Die Akzeptanz der Eltern dem jeweilig anderen Elternteil gegenüber ist
wichtig. Für die Entwicklung des Kindes ist es von Vorteil. Beratung wäre in
diesem Fall angebracht.
Sind Ihrer Meinung nach rechtliche Änderungen notwendig, um die Vorstellungen
der Plattform zu unterstützen?
Unbedingt! Die Doppelresidenz ist in Österreich gesetzlich nicht vorgesehen.
Selbst bei der Obsorge beider Elternteile ist ein hauptsächlicher Aufenthaltsort
nötig. Derzeit kann man diese Regelung nur aufgrund einer privaten Vereinbarung
leben. Bei getrennt lebenden Eltern muss entweder einem Elternteil die Obsorge allein
zugewiesen werden, oder es muss bei der Obsorge beider Elternteile ein hauptsächlicher
Aufenthalt festgelegt werden. Dies hat den Nachteil, dass einerseits suggeriert
wird, dieses Modell sei a priori nicht gut fürs Kind, andererseits führt das
Ungleichgewicht in rechtlicher Hinsicht vermehrt zu Konflikten. Einem Elternteil
wird de facto, nicht de jure, das alleinige Recht übertragen, darüber zu
entscheiden ob, wie lange, wie oft, mit wem, in welchen Zeitabständen und wie
Besuchskontakte auszusehen haben. Hält sich der Besuchselternteil nicht an
dieses Diktat, wird oft mit der Einschränkung oder dem völligen Abbruch der
Besuchskontakte gedroht. Dies macht den einen Elternteil zum „Gatekeeper“ und
führt zur Infantilisierung des anderen. Ein Machtgefälle gegenüber dem eigenen
Kind ist die Folge. Daraus entstehen Kränkungen, Ohnmachtsgefühle und
Aggressionen. Durch die derzeitige gesetzliche Regelung werden Konflikte
prolongiert und die Gefahr des Rückzugs eines Elternteiles gefördert. Beides –
wie bereits erwähnt – Hauptbelastungsfaktoren für das Kind. Deshalb ist es
nötig, die Doppelresidenz als prioritäres Modell in der Gesetzgebung zu
verankern, von dem nur abgewichen werden darf, wenn sie sich negativ auf das
Kind auswirken sollte.
In welchen Bereichen sollte man sonst noch ansetzen?
Man sollte finanzielle Anreize schaffen, um Karenzurlaub für beide Elternteilen
attraktiv zu machen. Generell sollten öffentliche Diskurse, Kampagnen und
Bildungsmaßnahmen über die Vater- und Mutterrolle veranstaltet werden mit dem
Ziel einer Dekonstruktion von Männlichkeit und Weiblichkeit. Die Errichtung von
spezialisierten, gut geschulten und breit gestreuten Beratungseinrichtungen wäre
ein weiterer Punkt. Zu guter Letzt müsste zum Thema Doppelresidenz auch mehr
geforscht werden.

Diese Zeichnung von Joana ziert die Startseite der Website der
Plattform „Doppelresidenz“. Das Online-Portal bietet neben Informationen und
Literaturtipps auch die Möglichkeit, eigene Beiträge und Kommentare zum Thema zu
veröffentlichen.
Das Interview führte Christina Luef.
Info: Plattform „Doppelresidenz“
www.doppelresidenz.at

